Wir freuen uns über die weiteren Öffnungen, die am 25.06.2021 von der Landesregierung beschlossen wurden.
Unter einer Inzidenz von 35 kann künftig ohne Test-, Impf- oder Genesenennachweis Tennis gespielt werden, bei Wettkampfveranstaltungen entfällt zudem die Begrenzung der Teilnehmerzahl. Damit hat der offene Brief der Interessengemeinschaft Leistungssport der Tennisverbände in Baden-Württemberg Wirkung gezeigt.
Die ab 28. Juni 2021 geltenden Bestimmungen im Überblick:
Inzidenzstufe 1 (unter 10) | Inzidenzstufe 2 (10 bis 35) | Inzidenzstufe 3 (35 bis 50) | Inzidenzstufe 4 (über 50) |
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Kontaktbeschränkungen | max. 25 Personen | 4 Haushalte, max. 15 Personen (Kinder dieser Haushalte und bis zu 5 weitere Kinder bis einschließlich 13 Jahre zählen nicht mit) | 2 Haushalte, max. 5 Personen (Kinder dieser Haushalte bis einschließlich 13 Jahre zählen nicht mit) |
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Tennis | Im Freien und in der Halle: ohne besondere Regelungen | Im Freien und in der Halle: keine Personenbeschränkung mit 3G | Im Freien: max. 25 Personen mit 3G | |
Wettkampfveranstaltungen | Keine Begrenzung der Teilnehmerzahl | Im Freien: max. 100 Teilnehmer |
Inzidenzstufen:
- Inzidenzstufe 1 liegt vor, wenn in einem Stadt- oder Landkreis die Sieben-Tage-Inzidenz einen Wert von höchstens 10 erreicht;
- Inzidenzstufe 2 liegt vor, wenn in einem Stadt- oder Landkreis die Sieben-Tage-Inzidenz einen Wert über 10 und höchstens 35 erreicht;
- Inzidenzstufe 3 liegt vor, wenn in einem Stadt- oder Landkreis die Sieben-Tage-Inzidenz einen Wert über 35 und höchstens 50 erreicht;
- Inzidenzstufe 4 liegt vor, wenn in einem Stadt- oder Landkreis die Sieben-Tage-Inzidenz einen Wert über 50 erreicht.
Quelle: Württembergischer Tennis-Bund e.V.