Weitere Öffnungen der Corona-Beschränkungen

Wir freuen uns über die weiteren Öffnungen, die am 25.06.2021 von der Landesregierung beschlossen wurden.

Unter einer Inzidenz von 35 kann künftig ohne Test-, Impf- oder Genesenennachweis Tennis gespielt werden, bei Wettkampfveranstaltungen entfällt zudem die Begrenzung der Teilnehmerzahl. Damit hat der offene Brief der Interessengemeinschaft Leistungssport der Tennisverbände in Baden-Württemberg Wirkung gezeigt.

Die ab 28. Juni 2021 geltenden Bestimmungen im Überblick:

Inzidenzstufe 1

(unter 10)
Inzidenzstufe 2

(10 bis 35)
Inzidenzstufe 3

(35 bis 50)
Inzidenzstufe 4

(über 50)
Kontaktbeschränkungenmax. 25 Personen4 Haushalte, max. 15 Personen

(Kinder dieser Haushalte und bis zu 5 weitere Kinder bis einschließlich 13 Jahre zählen nicht mit)
2 Haushalte, max. 5 Personen

(Kinder dieser Haushalte bis einschließlich 13 Jahre zählen nicht mit)
TennisIm Freien und in der Halle: ohne besondere RegelungenIm Freien und in der Halle: keine Personenbeschränkung mit 3GIm Freien: max. 25 Personen mit 3G
WettkampfveranstaltungenKeine Begrenzung der TeilnehmerzahlIm Freien: max. 100 Teilnehmer

Inzidenzstufen:

  • Inzidenzstufe 1 liegt vor, wenn in einem Stadt- oder Landkreis die Sieben-Tage-Inzidenz einen Wert von höchstens 10 erreicht;
  • Inzidenzstufe 2 liegt vor, wenn in einem Stadt- oder Landkreis die Sieben-Tage-Inzidenz einen Wert über 10 und höchstens 35 erreicht;
  • Inzidenzstufe 3 liegt vor, wenn in einem Stadt- oder Landkreis die Sieben-Tage-Inzidenz einen Wert über 35 und höchstens 50 erreicht;
  • Inzidenzstufe 4 liegt vor, wenn in einem Stadt- oder Landkreis die Sieben-Tage-Inzidenz einen Wert über 50 erreicht.

Quelle: Württembergischer Tennis-Bund e.V.