Freigabe der Tennisplätze

Wir freuen uns, die Tennisplätze unter Beachtung der aktuellen Corona Bestimmungen ab sofort wieder für den Spielbetrieb freigeben zu können.

Abhängig von der sogenannten 7-Tage-Inzidenz des Landkreises Zollernalb gelten für den Spielbetrieb auf dem Gelände des TCR unterschiedliche Regelungen.

Bitte informieren Sie sich regelmäßig über die aktuell geltenden Bestimmungen. Außerdem bitten wir alle Spielerinnen und Spieler sich vor Spielbeginn in die am Clubheim aushängende Platzliste einzutragen.

Inzidenz über 100Inzidenz unter 100
Bundesnotbremse, § 28b IfSG CoronaVO des LandesÖffnungsstufe 1Öffnungsstufe 2
Liegt die Inzidenz 5 Werktage stabil unter 100, so gilt am übernächsten Tag:Liegt die Inzidenz an 14 aufeinanderfolgenden Tagen unter 100 mit sinkender Tendenz, so gilt Folgendes:
Alleine, zu zweit oder mit den Angehörigen des eigenen Haushalts. Nur kontaktlose Sportausübung (kein Doppel). Geimpfte oder genesene Personen zählen nicht mit.


Kinder bis einschließlich 13 dürfen in Gruppen von maximal fünf Kindern kontaktlosen Sport im Freien ausüben. Anleitungspersonen brauchen einen durch eine offizielle Stelle durchgeführten negativen Schnelltest, der nicht älter als 24 Stunden sein darf. Dies ist zweimal pro Woche ausreichend, wenn die Anleitungsperson täglich im Einsatz ist. Diese Testungen sind ohne vorherige konkrete Anforderung seitens des Gesundheitsamtes vorzunehmen. Geimpfte oder genesene Anleitungspersonen sind von der Testpflicht befreit). Für Einzeltraining gilt diese Regelung nicht.


Weitläufige Anlagen dürfen auch von mehreren individualsportlich aktiven Personen unter Einhaltung der Abstandsregeln genutzt
werden, sofern sich diese nicht begegnen.


Sanitäre Anlagen, Umkleiden und andere Gemeinschaftseinrichtungen dürfen nicht benutzt werden – Ausnahmen für die Einzelnutzung der WCs.
Max. 5 Personen aus 2 Haushalten. Kinder der jeweiligen Haushalte bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres zählen dabei nicht mit. Geimpfte oder genesene Personen zählen ebenfalls nicht mit (Doppel möglich sofern zwei geimpfte oder genesene Personen mitspielen).


Im Freien können Gruppen von bis zu 20 Kindern bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres Freizeit- und Amateursport ausüben. Für die Betreuung von

Kindergruppen dürfen so viele Aufsichtspersonen anwesend sein, wie es für die Aufsichtsführung notwendig ist.


Weitläufige Anlagen dürfen auch von mehreren individualsportlich aktiven Personen unter Einhaltung der Abstandsregeln genutzt
werden, sofern sich diese nicht begegnen.


Sanitäre Anlagen, Umkleiden und andere Gemeinschaftseinrichtungen dürfen nicht benutzt werden – Ausnahmen für die Einzelnutzung der WCs.
Max. 20 Personen.


Vorlage eines Test-, Impf- oder Genesenennachweises, sofern auf einem Platz mehr als 5 Personen aus 2 Haushalten spielen.


Weitläufige Anlagen dürfen auch von mehreren individualsportlich aktiven Personen unter Einhaltung der Abstandsregeln genutzt
werden, sofern sich diese nicht begegnen.


Sanitäre Anlagen, Umkleiden und andere Gemeinschaftseinrichtungen dürfen nicht benutzt werden – Ausnahmen für die Einzelnutzung der WCs.
Keine Beschränkung für den Freizeit- und Amateursportbetrieb mehr.


Vorlage eines Test-, Impf- oder Genesenennachweises, sofern auf einem Platz mehr als 5 Personen aus 2 Haushalten spielen.

Wir wünschen allen Mitgliedern eine gute Tennissaison!